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17. Juni 2026
Malte Schaefer
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PPWR Verordnung: Was Unternehmen bis August 2026 wissen müssen

Die PPWR Verordnung (EU-Verpackungsverordnung) verändert, wie Unternehmen Verpackungen gestalten, dokumentieren und steuern, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Für Einkauf, Compliance und Nachhaltigkeit beginnt die Vorbereitung auf die PPWR mit belastbaren Lieferantendaten, klaren Verantwortlichkeiten und prüffähigen Nachweisen.

PPWR Verordnung: Was die EU-Verpackungsverordnung für Unternehmen bedeutet

Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, besser bekannt als PPWR, entwickelt sich zu einer der wichtigsten regulatorischen Änderungen der EU für Unternehmen, die verpackte Produkte auf dem europäischen Markt bereitstellen. Auf den ersten Blick scheint sie primär Fragen der Verpackungsgestaltung zu betreffen. In der Praxis stellt sie Unternehmen jedoch vor erhebliche Herausforderungen im Hinblick auf Lieferantendaten, Dokumentation und operative Umsetzungsfähigkeit.

Für Unternehmen mit komplexen Lieferantennetzwerken geht es daher nicht nur um die Frage, ob Verpackungen künftige Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung, Rezyklatanteilen, Kennzeichnung und Abfallvermeidung erfüllen. Entscheidend ist auch, ob das Unternehmen dies umfassend nachweisen, die erforderliche Dokumentation dauerhaft bereitstellen und jene Lieferanten einbinden kann, die über zentrale Informationen zu Verpackungen und Materialien verfügen.

Was ist die PPWR Verordnung?

PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“, die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle bzw. auch als Verordnung (EU) 2025/40 bezeichnet. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle und schafft einen stärker harmonisierten Rechtsrahmen in der gesamten EU.

Nach Angaben der Europäischen Kommission erfasst die Verordnung sämtliche Verpackungen und Verpackungsabfälle, unabhängig von Material oder Herkunft. Sie legt Anforderungen an Herstellung, Zusammensetzung, wiederverwendbare bzw. verwertbare Verpackungen, Abfallbewirtschaftung und Abfallvermeidung fest. Für Unternehmen bedeutet das: Verpackungskonformität lässt sich künftig nicht mehr einzeln als lokales Compliance-Thema steuern. Sie muss produkt-, markt-, lieferanten- und dokumentationsübergreifend verstanden und umgesetzt werden.

Die Verordnung ist 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Dieses Datum ist entscheidend: Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen, müssen wissen, welche Verpackungen in den Anwendungsbereich fallen, wer welche Verantwortung trägt und welche Nachweise verfügbar sein müssen.

Die Europäische Kommission stellt hierfür einen Überblick über die EU-Vorschriften zu Verpackungsabfällen bereit.

Zeitrahmen der PPWR

Warum betrifft die PPWR nicht nur Verpackungsteams?

Verpackungsrelevante Daten liegen selten in der Verantwortung einer einzelnen Geschäftsfunktion. Häufig verteilen sie sich auf Produktentwicklung, Einkauf, Lieferanten, Verpackungshersteller, Logistikpartner, Qualitätssicherung sowie Nachhaltigkeits- und Compliance-Abteilungen.

Daraus entsteht eine konkrete operative Herausforderung. Ein zentrales Team kann zwar für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich sein. Die Daten, die für den Nachweis der Konformität erforderlich sind, stammen jedoch häufig von Lieferanten. Materialzusammensetzung, Verpackungsgewicht, Rezyklatanteil, besorgniserregende Stoffe, Informationen zur Recyclingfähigkeit und Dokumentation hängen vielfach von vollständigen und rechtzeitigen Lieferantenangaben ab.

Für Verantwortliche in Einkauf und Nachhaltigkeit ist die PPWR daher nicht nur eine rechtliche Verbindlichkeit. Sie ist ein Prüfstein für Lieferkettentransparenz. Unternehmen benötigen einen skalierbaren Ansatz, um relevante Lieferanten zu identifizieren, Verpackungsdaten anzufordern, Antworten zu validieren, Lücken zu priorisieren und eine Dokumentation bereitzustellen, die internen und externen Prüfungen standhält.

Die Einbindung von Lieferanten wird somit essenziell. Teams, die auf Tabellen, E-Mailverläufe oder einmalige Datenabfragen setzen, geraten mit näher rückenden Fristen schnell unter Druck. Unternehmen mit strukturierten Lieferantenbewertungen und belastbaren Dokumentationsprozessen sind deutlich besser aufgestellt.

Wer ist von der PPWR Verordnung betroffen?

Die PPWR kann eine breite Gruppe von Organisationen betreffen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen. Dazu zählen Hersteller, Importeure, Vertreiber, Einzelhändler, Online-Händler, Fulfilment-Dienstleister, Markeninhaber, Verpackungshersteller sowie Unternehmen außerhalb der EU, die verpackte Waren in die EU verkaufen.

Welche Pflichten konkret gelten, hängt von der Rolle des Unternehmens in der Lieferkette und von der jeweiligen Verpackungsart ab. Ein Unternehmen, das Verbraucherverpackungen gestaltet, kann anderen Anforderungen unterliegen als ein Logistikdienstleister, der Transportverpackungen handhabt, oder ein Importeur, der verpackte Produkte auf dem EU-Markt bereitstellt.

Branchen mit hohen Verpackungsmengen werden die Auswirkungen besonders unmittelbar spüren. Dazu gehören Konsumgüter, Lebensmittel und Getränke, Kosmetik, Elektronik, Textilien, Einzelhandel, Online-Handel, industrielle Fertigung sowie produktbezogene Bereiche des Gesundheitswesens.

Die PPWR sollte jedoch nicht nur als Thema verpackungsintensiver Branchen verstanden werden. Viele Unternehmen nutzen Verpackungen in irgendeiner Form: für Fertigwaren, Ersatzteile, Transport, Lagerung, Muster oder Sendungen im Online-Handel. Auch Organisationen mit vergleichsweise begrenztem Verpackungsbezug müssen prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich fallen und ob Dokumentationspflichten oder Lieferanteninformationen erforderlich sind.

Ein sinnvoller erster Schritt ist die Erfassung der Verpackungen nach Verpackungsart. Dazu gehören insbesondere:

  • Primärverpackungen, die das Produkt unmittelbar enthalten
  • Sekundärverpackungen, die Produkte zusammenfassen
  • Tertiär- oder Transportverpackungen für Logistik und Vertrieb
  • Verpackungen für den Online-Handel, die für den Direktversand an Kunden verwendet werden
  • Serviceverpackungen, die am Verkaufs- oder Übergabeort genutzt werden

Diese Bestandsaufnahme hilft Unternehmen zu verstehen, wo PPWR-Pflichten entstehen können und welche internen Teams oder Lieferanten eingebunden werden müssen.

Welche Anforderungen der PPWR Verordnung sollten Unternehmen kennen?

Die PPWR führt Anforderungen über den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen hinweg ein. Unternehmen, die sich auf den ersten Anwendungszeitpunkt vorbereiten, sollten mit jenen Pflichten beginnen, die ab dem 12. August 2026 relevant werden. Sie sind besonders wichtig, weil sie Informationen voraussetzen, die heute in vielen Unternehmen nicht zentral vorliegen. Dazu zählen Materialzusammensetzungen, Stoffdaten, Lieferantenerklärungen und technische Dokumentation.

Unternehmen sollten für 2026 drei Prioritäten im Blick haben:

Beschränkte Stoffe in Verpackungen:
Die PPWR schreibt einen Konzentrationsgrenzwert für vier Schwermetalle vor: Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom. Die Gesamtkonzentration dieser Stoffe darf in Verpackungen oder Verpackungsbestandteilen 100 mg/kg beziehungsweise 100 ppm nach Gewicht nicht überschreiten.

PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen:
Ab dem 12. August 2026 müssen Lebensmittelkontaktverpackungen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, die PPWR-Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, sogenannte PFAS, einhalten. Die Grenzwerte betragen:

  • 25 ppb für einzelne nicht-polymere PFAS, gemessen mittels gezielter Analyse
  • 250 ppb für die Summe nicht-polymerer PFAS, gemessen mittels gezielter Analyse
  • 50 ppm beziehungsweise 50 mg/kg für den Gesamtfluorgehalt

Dokumentation und Konformitätsnachweise:
Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Verpackungen die geltenden PPWR-Anforderungen erfüllen, einschließlich der oben genannten Stoffgrenzwerte. Dafür können Verpackungsspezifikationen, Daten zur Materialzusammensetzung, Lieferantenerklärungen, Prüfberichte, Konformitätsunterlagen und rückverfolgbare Aufzeichnungen erforderlich sein, die dem richtigen Produkt, der richtigen Verpackungsart, dem jeweiligen Lieferanten, Markt und Rechtsträger zugeordnet sind.

Diese kurzfristig relevanten Anforderungen sind im größeren Kontext der PPWR zu sehen: Verpackungen sollen stärker kreislauforientiert gestaltet und besser dokumentiert werden. Perspektivisch sollten sich Unternehmen daher auch auf Anforderungen in folgenden Bereichen vorbereiten:

  • Verpackungsminimierung
  • Recyclingfähigkeit
  • Erhöhung der Rezyklatanteile
  • Wiederverwendung und Wiederbefüllung
  • Kennzeichnung und Verbraucherinformationen
  • Erweiterte Herstellerverantwortung

Die praktische Konsequenz ist klar: Die Vorbereitung auf die PPWR beginnt mit verlässlichen Verpackungsdaten. Unternehmen müssen wissen, welche Verpackungen sie verwenden, woraus diese bestehen, ob beschränkte Stoffe enthalten sind, welche Lieferanten die erforderlichen Nachweise besitzen und wie die Dokumentation dauerhaft gepflegt wird.

Wie sollten sich Unternehmen auf die PPWR Verordnung bis August 2026 vorbereiten?

Die Vorbereitung sollte mit der Bewertung des Anwendungsbereichs beginnen. Unternehmen müssen ermitteln, welche Produkte, Verpackungsarten, Lieferanten und Märkte betroffen sind. Dazu zählen je nach Relevanz Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen, Transportverpackungen, Verpackungen für den Online-Handel sowie Serviceverpackungen.

Sobald der Anwendungsbereich geklärt ist, folgt die Erhebung von Lieferantendaten. Teams sollten festlegen, welche Datenpunkte benötigt werden, welche Lieferanten darüber verfügen und wie die Abfragen gesteuert werden. Genau hier stoßen viele Unternehmen auf operative Hürden. Lieferanten verstehen die PPWR-Anforderungen möglicherweise noch nicht, verfügen nicht über strukturierte Nachweise oder liefern unvollständige Informationen in uneinheitlichen Formaten.

Ein praxistauglicher Ansatz zur Vorbereitung sollte folgende Schritte umfassen:

  • Erfassung der betroffenen Verpackungen und Lieferantenbeziehungen
  • Festlegung interner Verantwortlichkeiten über Einkauf, Nachhaltigkeit, Produktmanagement, Rechtsabteilung und Compliance hinweg
  • Abfrage von Verpackungs- und Materialdaten bei relevanten Lieferanten
  • Nachverfolgung von Dokumentationslücken und Rückmeldestatus der Lieferanten
  • Priorisierung risikobehafteter Kategorien, hoher Verpackungsvolumina und strategisch wichtiger Lieferanten
  • Aufbau eines wiederholbaren Nachweisprozesses für Konformitätserklärungen, Dokumentation und Prüfbereitschaft


Wie sollten sich Unternehmen vor August 2026 auf die PPWR vorbereiten?

 

Unternehmen sollten außerdem offizielle Leitlinien und Umsetzungshinweise fortlaufend beobachten. Die Seite der Europäischen Kommission zur Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle bietet eine hilfreiche Orientierung zu den politischen Zielsetzungen und weiteren Entwicklungen.

Warum ist die Einbindung von Lieferanten für die PPWR-Vorbereitung zentral?

Die größte Herausforderung der PPWR-Vorbereitung liegt nicht unbedingt darin, die Verordnung zu verstehen. Entscheidend ist, dieses Verständnis über Hunderte oder Tausende von Lieferanten hinweg effektiv umzusetzen.

Die Einbindung von Lieferanten ist zentral, weil Verpackungskonformität von Daten abhängt, die häufig dezentral vorliegen. Ein Einkaufsteam weiß in der Regel, welcher Lieferant eine bestimmte Komponente liefert, kennt aber häufig nicht die genaue Zusammensetzung der Verpackung. Ein Nachhaltigkeitsteam kennt die Berichtspflichten, weiß aber nicht, welcher Lieferant den Rezyklatanteil dokumentieren kann. Ein Verpackungsteam versteht die technische Ausgestaltung, verfügt aber nicht zwingend über einen skalierbaren Prozess zur Einholung von Lieferantenerklärungen.

Auf diese Weise entstehen Lücken zwischen regulatorischer Anforderung und operativer Umsetzung. Um diese Lücken zu schließen, benötigen Unternehmen strukturierte Lieferantenbewertungen, klare Kommunikation, automatisierte Nachverfolgung und einen Prozess für Korrekturmaßnahmen, wenn Lieferanten die erforderlichen Informationen nicht bereitstellen.

Welche Dokumentation verlangt die PPWR Verordnung?

Die Vorbereitung auf die PPWR erfordert eine ausführliche Dokumentation, die zeigt, wie Verpackungen bewertet wurden und wie relevante Anforderungen erfüllt werden. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, hängt von der Rolle des Unternehmens, der Verpackungsart, der Produktkategorie und den anwendbaren Pflichten ab.
Typische Dokumentationskategorien umfassen Verpackungsspezifikationen, Daten zur Materialzusammensetzung, Lieferantenerklärungen, Nachweise zur Recyclingfähigkeit, Informationen zu Rezyklatanteilen, Kennzeichnungsunterlagen, Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung, Konformitätsunterlagen sowie interne Entscheidungsnachweise.

Die Dokumentationsanforderung umfasst zwei Dimensionen:

  • Vollständigkeit: Unternehmen benötigen die richtigen Nachweise.
  • Kontrolle: Unternehmen müssen wissen, ob die Nachweise aktuell, rückverfolgbar und der richtigen Verpackung beziehungsweise dem richtigen Produkt zugeordnet sind.

Besonders komplex wird dies, wenn sich Verpackungen ändern. Ein Lieferant kann Materialien austauschen, ein Produkt kann in einen neuen Markt eingeführt werden, ein Verpackungsformat kann neu gestaltet oder ein neuer Lieferant aufgenommen werden. Jede dieser Änderungen kann Auswirkungen auf die für die PPWR-Vorbereitung erforderliche Dokumentation haben.

Ein praxistauglicher Dokumentationsprozess sollte vier Fragen beantworten:

  • Welche Nachweise sind für diese Verpackungsart erforderlich?
  • Wer hat die Nachweise bereitgestellt?
  • Wann wurden sie zuletzt geprüft oder aktualisiert?
  • Auf welches Produkt, welchen Lieferanten, welchen Rechtsträger und welchen Markt beziehen sie sich?

Unternehmen, die diese Fragen beantworten können, sind besser darauf vorbereitet, auf interne Prüfungen, Kundenanfragen und behördliche Auskunftsersuchen zu reagieren.

Wie fügt sich die PPWR in anderweitige ESG-Anforderungen und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ein?

Die PPWR ist Teil einer klaren Entwicklung: Nachhaltigkeitszusagen müssen zunehmend durch belastbare Nachweise belegt werden. Unternehmen müssen immer häufiger darlegen, wie sie ökologische, soziale und Governance-Risiken entlang von Lieferketten und über den Lebenszyklus von Produkten hinweg steuern. Verpackungen sind ein besonders sichtbarer Teil dieser Entwicklung, weil sie Abfall, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit, Lieferantentransparenz und verbraucherbezogene Angaben berühren.

Die PPWR sollte daher nicht als isoliertes Projekt behandelt werden, das nach einer Frist abgeschlossen ist. Sie sollte vielmehr in ein umfassenderes Betriebsmodell für nachhaltigen Einkauf und Compliance in der Lieferkette eingebettet werden. Unternehmen, die für die PPWR wiederverwendbare Datenprozesse aufbauen, können diese auch für andere Regulierungen, Berichtsrahmen und Kundenanforderungen nutzen.

Die strategische Chance liegt darin, Doppelarbeit zu reduzieren. Statt für jede Regulierung eine separate Lieferantenkampagne aufzusetzen, können Unternehmen eine gemeinsame Datengrundlage für Bewertungen, Dokumentation, Risikopriorisierung und Lieferantenentwicklung schaffen.

Die Plattform von IntegrityNext für nachhaltige Lieferketten unterstützt diesen übergreifenden Ansatz, indem sie regulatorische Compliance, Lieferanteneinbindung und Nachhaltigkeitsleistung entlang der Lieferkette verbindet.

Wie IntegrityNext die Vorbereitung auf die PPWR unterstützt

Die PPWR-Lösung von IntegrityNext unterstützt Unternehmen dabei, die Vorbereitung auf die PPWR operativ umzusetzen, indem Lieferanteneinbindung, Risikoerkenntnisse, Datenerhebung und Dokumentationsprozesse miteinander verknüpft werden. Anstatt die PPWR als einmalige Verpackungsaufgabe zu behandeln, hilft die Plattform Teams dabei, einen skalierbaren Prozess aufzubauen: relevante Lieferanten identifizieren, Informationen anfordern, Rückmeldungen nachverfolgen und Lücken schließen.

Für Einkaufsteams bedeutet das, dass PPWR-bezogene Lieferantenabfragen in umfassendere Prozesse für nachhaltige Beschaffung eingebettet werden können. Für Compliance- und Nachhaltigkeitsteams bedeutet es, dass Verpackungs- und Lieferantendaten gemeinsam mit anderen ESG- und Sorgfaltspflichtthemen gesteuert werden können. Für Lieferanten entsteht ein klarerer und strukturierterer Weg, Informationen bereitzustellen, Erwartungen zu verstehen und erforderliche Korrekturmaßnahmen umzusetzen.

IntegrityNext unterstützt Unternehmen in vier praktischen Bereichen:

  • Lieferanten in großem Umfang bewerten und einbinden
  • Lieferanten- und Produktrisiken priorisieren
  • Korrekturmaßnahmen und Verbesserungsprozesse steuern
  • Prüffähige Dokumentation über Lieferantenbeziehungen hinweg sicherstellen

Unternehmen, die sich auf die PPWR vorbereiten, können zudem das IntegrityNext-Webinar „EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was Unternehmen jetzt für August 2026 vorbereiten müssen“ nutzen, um die zentralen Handlungsfelder vertieft einzuordnen.

Die PPWR Verordnung ist mehr als eine Verpackungsvorgabe. Sie verlangt belastbare Daten, klare Verantwortlichkeiten und prüffähige Dokumentation. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig Verpackungen erfassen, Lieferanten einbinden und Nachweise strukturiert verwalten.

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Erfahren Sie, wie IntegrityNext Ihre Teams dabei unterstützt, Lieferantendaten zu erheben, die notwendige Dokumentation zu gewährleisten und sich auf die PPWR sowie zahlreiche weitere Compliance-Anforderungen in der Lieferkette vorzubereiten.

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FAQ zur PPWR Verordnung

Was bedeutet PPWR?

PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“, also die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie legt harmonisierte Regeln für Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem europäischen Markt fest.

Ab wann gilt die PPWR?

Die PPWR ist 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Einige Pflichten greifen erst in den kommenden Jahren. Unternehmen sollten daher die Verordnung und offizielle Leitlinien prüfen, um die jeweils anforderungsspezifischen Fristen korrekt einzuordnen.

Betrifft die PPWR nur Verpackungshersteller?

Nein. Die PPWR kann Hersteller, Importeure, Vertreiber, Einzelhändler, Markeninhaber, Online-Händler, Fulfilment-Dienstleister sowie Unternehmen außerhalb der EU betreffen, die verpackte Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen.

Warum erfordert die PPWR Lieferantendaten?

Viele PPWR-relevante Datenpunkte liegen bei Lieferanten oder Verpackungsherstellern. Dazu zählen etwa die Materialzusammensetzung von Verpackungen, Rezyklatanteile, Informationen zur Recyclingfähigkeit und technische Dokumentation. Unternehmen benötigen eine strukturierte Einbindung ihrer Lieferanten, um diese Informationen zu erheben und dauerhaft zu pflegen.

Wie können Einkaufsteams zur Vorbereitung auf die PPWR beitragen?

Einkaufsteams können relevante Lieferanten identifizieren, Erwartungen an Verpackungsdaten in die Lieferantenkommunikation aufnehmen, den Rückmeldestatus nachverfolgen und Korrekturmaßnahmen unterstützen, wenn Lieferanten erforderliche Nachweise nicht bereitstellen.

Wie unterstützt IntegrityNext bei der PPWR?

IntegrityNext unterstützt Unternehmen dabei, Lieferantenbewertungen zu skalieren, Compliance-Daten zu erheben, Lieferantenrisiken zu erkennen, Korrekturmaßnahmen zu steuern und die Dokumentation über globale Lieferantennetzwerke hinweg sicherzustellen.