Am 29. November 2020 wurde die Schweizer Konzernverantwortungsinitiative an der Urne abgelehnt. Damit kommt der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments zum Zuge – die "Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit" (VSoTr). Die neuen Bestimmungen sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und finden ab dem Geschäftsjahr 2023 erstmals Anwendung. Ähnlich wie das deutsche Lieferkettengesetz, regelt die Verordnung umfangreiche Sorgfalts- und Berichtspflichten entlang der gesamten Lieferkette.
In diesem Termin nehmen Nick Heine und Dr. Andreas Thürauf, Rechtsanwalt bei SKUSA Partners, die Schweizer VSoTr unter die Lupe und beantworten Ihre Fragen.